Mit unseren langjährigen Erfahrungen, sind wir der Meinung, dass eine der erfolgreichsten Methoden des Forderungsmanagement auf den Vertrag über die treuhänderische Abtretung basiert. Bei der Geltendmachung einer Forderung wird VINDICO Business Consulting Sp. zoo. [im polnischen Recht Gesellschaft mit beschränkter Haftung] Gläubiger Ihres Schuldners mit allem Rechten. Mit der Konsequenz, dass der Schuldner einem professionellen Gläubiger gegenübersteht und sich bewusst ist, dass dieser die Verbindlichkeiten auch gegebenenfalls mit Hilfe des Gerichtes durchsetzen wird.
Schlichtungsverfahren – wird durch erfahrene Unterhändler geführt. Wir versuchen einen Kontakt zu dem Schuldner herzustellen. Das Gespräch mit dem Schuldner eröffnet uns die Möglichkeit, zusätzliche Dokumente zu erhalten, die seine Vermögensverhältnisse belegen. Wenn der Schuldner nur vorübergehende finanzielle Probleme hat und Sie kein gerichtliches Verfahren betreiben wollen, versuchen wir Ihren Anspruch zu sichern. Dieses Schlichtungsverfahren dauert maximal bis zu einem Monat. Wenn wir in dieser Zeit nicht zumindest ein Teil Ihres Geldes zurückbekommen, oder die Forderung gesichert haben, geht der Fall vor Gericht. Damit der Schuldner nicht die Möglichkeit hat, den Zugriff auf seinen Vermögen zu verhindern, verweilen wir nicht länger in Schlichtungsverfahren. Aus diesem Grund wollen wir solche Situationen vermeiden, da die Wahrscheinlichkeit, dass andere Gläubiger bevorteilt werden, dadurch minimiert wird.
Gerichtliches Verfahren - Wenn der Fall die ordnungsgemäße Dokumentation hat, empfehlen wir ein Gerichtsverfahren, das verhältnismäßig schnell abgewickelt werden kann. Die durchschnittliche Dauer bis zur Urteilsverkündung dauert im Regelfall zwei Wochen. Sollte der Schuldner die Forderung widersprechen, wird innerhalb kürzester Zeit ein Verhandlungstermin festgesetzt.
Die Sicherung der Gerichtsvollzieher - Wenn das Gericht einen vollstreckbaren Titel erlassen hat, wird zur Sicherung ihrer Ansprüche der Gerichtsvollzieher aktiv. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen: Kontopfändung, Pfändung von beweglichen Gütern, Grundschuldeintragung etc. Die gepfändeten Güter werden bis zur Verwertung gerichtlich aufbewahrt. Wir arbeiten mit flexiblen und dynamisch agierenden Gerichtsvollziehern zusammen.
Forderungseinzug - Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit verschiedenen Gerichtsvollziehern, konnten wir die besten Kanzleien zur Kooperation motivieren. Durch die Abtrittserklärung ist VINDICO als Gläubiger insbesondere im Außendienst in der Lage sich aktiv am Forderungseinzug zu beteiligen.
Vermögensfeststellung - Im laufenden Prozess des Forderungsmanagement versuchen wir ständig die Vermögenswerte des Schuldners zu ermittelt, das gilt insbesondere für Immobilien. Wir suchen ebenfalls nach bereits veräußerten Immobilien des Schuldners. Darüber hinaus versuchen wir in Erfahrung zu bringen, ob der Schuldner Forderung gegenüber Dritten hat.
Pfändungsentziehungsmaßnahmen - Sollte der Schuldner versuchen sein Vermögen durch Verkauf an Verwandte oder Dritte absichtlich der Pfändung zu entziehen, kann der Gläubiger dagegen klagen.
Strafanzeige - Bei vorliegen von Straftaten (z.B. Erpressung, Betrug, Diebstahl) besteht die Möglichkeit einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Dadurch können ohne anfallende Gerichtskosten Forderungen festgestellt werden.
Haftungsanspruch - Im Fall einer fruchtlosen Pfändung gegen eine Kapitalgesellschaft besteht die Möglichkeit, die Forderung gegen die verantwortlich Handelnden durchzusetzen bzw. in Haftung zu nehmen.
Insolvenzantrag - Wenn ein Schuldner sein Vermögen besonders gut vor Pfändungen geschützt hat, stellt VINDICO einen Antrag auf Insolvenzeröffnung. Somit hat der Schuldner nicht mehr die Möglichkeit sein Unternehmen fortzuführen.
Business Intelligence - Wir bieten außerdem Dienstleistungen in dem Bereich Business Intelligence an. Allerdings sind wir hierbei von unseren Kooperationspartnern abhängig und sich auf deren Kompetenzen beschränkt.